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IDEAL Pflegeversicherungen

Pflege für alle

IDEAL PflegeRente und IDEAL PflegeTagegeld

Private Pflegeversicherung – 
Ihr Schutz bei Pflegebedürftigkeit

Pflege ist eines der dringendsten Themen in der Altersvorsorge, denn die gesezlichen Leistungen reichen nicht aus. Mit der IDEAL PflegeRente oder dem IDEAL PflegeTagegeld schützen Sie sich, Ihr Vermögen und Ihre Angehörigen vor hohen finanziellen Belastungen im Pflegefall.

Eine private Pflegeabsicherung schützt Sie vor

Vermögens- und Immobilienverlust

Im Pflegefall kommen innerhalb kurzer Zeit
hohe Kosten zusammen. Selbst ein großes
Vermögen ist schnell aufgebraucht. Das kann bis
zum Verlust der eigenen Immobilie führen.

Belastung von Familie und Angehörigen

Auch für Familie oder Angehörige kann Pflege
eine psychische und physische Belastung sein.
Mit einer Pflegeversicherung entlasten Sie Ihre
Lieben und sorgen für finanzielle Freiräume.

Verlust des selbstbestimmten Lebens

Wer finanziell keine Möglichkeiten hat, muss mit
den Standardleistungen klarkommen. Mit
einer Pflegeversicherung sichern Sie sich Ihren
gewohnten Lebenstandard im Pflegefall.

IDEAL PflegeRente

Für gleich bleibende Lebensqualität

Die IDEAL PflegeRente – unser Top-Produkt mit lebenslanger Rente im Pflegefall und Leistungen an die Hinterbliebenen, sollte kein Pflegefall eintreten.

IDEAL PflegeTagegeld

Ihr Leben. Ihre Zukunft. Ihre Sicherheit.

Das IDEAL PflegeTagegeld – die leistungsstarke Alternative, wenn Sie zu einem preiswerten Beitrag das pure Pflegerisiko absichern möchten.

Wie unterscheiden sich IDEAL PflegeRente und IDEAL PflegeTagegeld?

IDEAL PflegeRente
IDEAL PflegeTagegeld
Was ist der grundlegende Unterschied?
Pflegerentenversicherung
als Lebensversicherung
Pflegerentenversicherung
als Krankenversicherung
Highlights
  • Gleichbleibende Beiträge
  • Flexible Beitragszahlung möglich
  • Rentengarantiezeit
  • Todesfallleistung
  • Preisgünstiger Einstieg
  • flexibel wählbare Leistungen
  • 100% Leistung bei stationärer und
  • ambulanter Pflege
Eintrittsalter
18 bis 75 Jahre
18 bis 75 Jahre
Versicherungs-/Leistungsdauer
Lebenslang
Lebenslang
Verwendung der Überschüsse
Erhöhung der Pflegerente
Reduzierung von Beitragsanpassungen
Versicherbare Pflegegrade
Ab Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 2
Beitragszahlung
  • Laufender Beitrag
  • Einmalbeitrag
  • kombinierte Zahlung
Laufender Beitrag
Beitragsanpassungen während
der Laufzeit
  • Gleichbleibender Beitrag
  • keine Beitragsanpassungen
Beitragsanpassungen möglich
Beitragsbefreiung bei
Pflegebedürftigkeit
  • Generell ab dem versicherten
    Pflegegrad
  • optional ab Pflegegrad 2
Optional ab Pflegegrad 4 möglich
Sofortleistung
Optional bis zu 12 Monatsrenten
des Pflegegrades 4
Optional bis zu 12 Monatsrenten
des Pflegegrades 4
Pflegerentengarantiezeit
Optional
Todesfallleistung
Optional
Erhöhungsoption
Entnahmen
Bei Einmalbeitrag möglich
Beitragsfreistellung
Rückkaufswert
Assistanceleistungen
  • Pflegeplatzgarantie innerhalb
    von 24 Stunden
  • Kostenlose Pflegehotline
  • Pflegeplatzgarantie innerhalb
    von 24 Stunden
  • Kostenlose Pflegehotline
Vollbild

Weitere Informationen zum Download

Für weitere Informationen können Sie sich Unterlagen zu den Produkten herunterladen.

Häufige Fragen zu den Pflegeversicherungen der IDEAL

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet für die Pflegekosten nicht mehr als eine Grundabsicherung, die auch nach der neuesten Pflegereform bei Weitem nicht ausreicht.

Eine private Zusatzvorsorge der IDEAL ist daher ein unverzichtbarer Zusatzschutz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, damit der Pflegefall nicht zur finanziellen Katastrophe wird.

Mit dem Begutachtungsassessment (NBA) wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.

 

Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt in zwei Schritten.

Schritt 1: Zunächst wird der Pflegebedürftige begutachtet. Dabei wird eine Vielzahl von Kriterien überprüft, die Auskunft über die gesundheitliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen geben sollen. Diese Kriterien sind in sechs Themenbereiche, sogenannte Module, geordnet. Für jedes Modul wird eine Punktzahl ermittelt.
Schritt 2: Anschließend werden die einzelnen Punktzahlen nicht einfach addiert, sondern zunächst unterschiedlich gewichtet. Einige Module spiegeln sich stärker in der Gesamtpunktzahl wieder, andere weniger stark. Generell fließen alle Module mit ihrer jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl ein. Nur bei Modul 2 und Modul 3 erfolgt zunächst ein Abgleich: Das Modul mit der höheren Punktzahl fließt ein, das Modul mit der niedrigeren Punktzahl fließt nicht mit ein. Nach diesem Abgleich erfolgt die Ermittlung der Gesamtpunktzahl, aus der sich der Pflegegrad ergibt.

In der folgenden Tabelle sehen Sie die Umschreibung der Pflegegrade und die Gesamtpunktzahl, ab der der jeweilige Pflegegrad erreicht ist.

 

Eine Pflegetagegeldversicherung wird nach Art der Krankenversicherung berechnet. Dadurch ist das Pflegetagegeld wesentlich günstiger als eine Pflegerente. Dafür können die Beiträge über die Laufzeit vom Versicherer angepasst werden. Ein Abschluss per Einmalzahlung ist darum nicht möglich.

Eine Pflegerentenversicherung wird nach Art der Lebensversicherung berechnet und überzeugt mit verschiedenen Leistungen, die ein Pflegetagegeld nicht bieten kann. Beispielsweise kann der Beitrag per Einmalzahlung erfolgen. Es besteht die Option, einen Hinterbliebenenschutz hinzuzuwählen. Außerdem sind die Beiträge über die gesamte Laufzeit konstant.

Mit zunehmendem Alter wird das Risiko, pflegebedürftig zu werden, immer größer.

Doch auch in jungen Jahren kann eine Krankheit oder ein Unfall zur Pflegebedürftigkeit führen. Durch den vermutlich längeren Pflegezeitraum kann es zu dauerhaften finanziellen Belastungen kommen.

Das Motto lautet: Je früher, desto besser!

Wenn Sie sich frühzeitig um die private Vorsorge kümmern, sichern Sie nicht nur das Risiko ab, Sie kommen auch in den Genuss günstiger Beiträge.

Im Falle der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Die Höhe der Pflegerente können Sie individuell und bedarfsgerecht festlegen. Darüber hinaus entscheiden Sie, welche Pflegegrade Sie absichern möchten.

Sie erhalten 100 % Leistung – egal ob bei stationärer oder ambulanter Pflege

Die Leistungen sind nicht zweckgebunden. Sie stehen Ihnen zur freien Verfügung. Es sind keine Kostennachweise erforderlich.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Pflegefalls.Was leistet ein Pflegetagegeld?